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* Beim Ohrlochstechen müssen die Eltern allerdings bis zum vollendeten 16. Lebensjahr anwesend sein!

** Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sollten Kopie des Personalausweises eines Erziehungsberechtigten    und ausgefüllte und von dem Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung mitbringen. 

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